Info

  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.

    Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

    Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Provinzial Rheinland AG, 40195 Duesseldorf.


Berufspflichten