Info
-
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Provinzial Rheinland AG, 40195 Duesseldorf.